29. Mai 2024 | Aktuelles, Kommunalwahl

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Wahlprüf­steine Haus und Grund

Wahlprüf­stein – Kommu­nalwahl 2024 in Heidelberg

  1. Wie gedenken Sie, die Belastung durch die Grund­steu­er­än­derung für Immobi­li­en­ei­gen­tümer und Vermieter in Heidelberg zu mildern und sicher zu stellen, dass eine mögliche Grund­steu­er­erhöhung nicht zu einem weiteren Anstieg der Mietpreise in Heidelberg führt?

Nach Einführung der Reform der Grund­steuer gilt generell, dass eine „Aufkom­mens­neu­tra­lität“ bezüglich der gesamten Grund­steu­er­ein­nahmen in der Stadt gelten muss. D.h., dass die Grund­steu­er­ein­nahmen einer Kommune in etwa unver­ändert bleiben und keine Mehrein­nahmen generiert werden sollen. Dieses Ziel strebt Heidelberg ebenso an.

Die Grund­steuer-Hebesätze der Stadt Heidelberg werden zum 1. Januar 2025 von der Verwaltung neu festgelegt. Zuvor müssen jedoch alle Daten für die Ermittlung der Hebesätze vorliegen. Hier sollte eine starke Reduzierung zur Entlastung erfolgen!

Wir gehen davon aus, dass für die einzelnen Steuer­pflich­tigen sich die Höhe der Grund­steuer jedoch ändern wird. Wo wir können, werden wir Einfluss nehmen, damit die befürch­teten Belas­tungs­ver­schie­bungen zwischen den Grund­stücks­arten und Lagen nicht allzu groß ausfallen und werden auf die von allen Seiten angeführte „Aufkom­mens­neu­tra­lität“ pochen. Keine Steuer­erhöhung, eher Ausgaben reduzieren statt Steuern erhöhen

  1. Stadt­ent­wicklung und Bauvor­schriften: Wie werden Sie sicher­stellen, dass die Stadt­ent­wicklung und Bauvor­schriften in Heidelberg so gestaltet werden, dass sie die Inves­ti­tionen und Inter­essen der Immobilien-Eigen­tümer und Vermieter unter­stützen?

Wir setzen uns schon lange dafür ein, Bauvor­schriften zu reduzieren und die Vorgänge in der Stadt­ver­waltung zu entbü­ro­kra­ti­sieren. Abbau von Vorschriften und Auflagen, sowie Privat­in­ves­toren zu stärken, sollte das Ziel sein. Mit einer entspre­chenden Mehrheit im Gemein­derat wäre dies umzusetzen.

Wir haben in Deutschland den höchsten Standard bei Energie­vor­schriften. Auch hier können wir einen Schritt zurück­gehen, um sowohl für die Bauherren und dann auch für die Mieter die Kosten zu reduzieren. Die Bundes­re­gierung rudert im Moment erfreu­li­cher­weise auch zurück.

Ein gutes Beispiel dafür ist der Architekt Prof. Florian Nagler. Er spricht über das Thema „einfach (um)bauen“. Nagler hat in Bad Aibling Testhäuser je aus Holz, Ziegel und Beton gebaut. Einfache Grund­risse, wenig Technik, und plädiert für einfaches Bauen.

  1. Patrick-Henry-Village (PHV): Welche konkreten Pläne haben Sie für die zukünftige Nutzung der PHV? Wie werden dabei die Inter­essen der Immobilien-Eigen­tümer und Vermieter berück­sichtigt?

Bisher ist folgendes vorge­sehen: In einem ersten Schritt sollen auf einem Teil des Gebiets bezahlbare Wohnungen für rund 2.000 Menschen gebaut werden. Über 500 Wohnungen – vom kleinen Zwei-Zimmer-Appar­tement bis zur geräu­migen Familien-Bleibe – will die Bundes­an­stalt für Immobi­li­en­auf­gaben schaffen, ebenso soll durch die GGH Baufeld A5 entwi­ckelt werden. Bis 2026, so der Plan, soll ein Großteil davon fertig­ge­stellt sein.

Es soll ein Stadtteil entstehen mit hoher Aufent­halts- und Lebens­qua­lität, ein Stadtteil mit einer guten sozialen Durch­mi­schung und Abbild der heutigen Stadt­ge­sell­schaft. Dazu Eine gute Nahver­sorgung, mehrere Kitas (2 schon in Planung), Schulen- und Bildungs­ein­rich­tungen, Sport­stätten sowie viele Grünflächen und Orte, die bereits in der bestehenden Struktur enthalten sind, sollen erweitert werden, um Treff­punkte für alle Genera­tionen zu schaffen.

Ziel auf PHV: 5.000 WE (2.000 bezahl­barer Wohnraum) für 10.000 Menschen

Etwa 5.000 Arbeits­plätze, viele Bewohner aber auch in Eigentum bringen ohne Erbpacht!

  1. Wie möchten Sie sicher­stellen, dass die Stadt­ver­waltung effizient arbeitet und Bauvor­haben zeitnah genehmigt werden, um Verzö­ge­rungen und Kosten für Immobi­li­en­ei­gen­tümer und Inves­toren zu minimieren?

Bauvor­schriften müssen reduziert werden, um Bauen zu erleichtern und die Bau-bzw. Baune­ben­kosten zu reduzieren. Das geht nur durch Entbü­ro­kra­ti­sieren, Vorgänge beschleu­nigen, Standar­di­sierte Abläufe, Digita­li­sierung voran­treiben, Ämter­über­grei­fende Zusam­men­arbeit fördern. Hier spielt eine gute Verzahnung eine wichtige Rolle und ein beschleu­nigter Aktenlauf mit entspre­chenden Vertretern in den einzelnen Ämtern!

  1. Wie planen Sie, den Dialog zwischen Stadt­ver­waltung, Bürge­rinnen und Bürgern sowie Immobi­li­en­ent­wicklern zu fördern, um eine ausge­wogene Entwicklung im Wohnungsbau zu gewähr­leisten?

Neue Formate wie Workshops mit allen Akteuren schaffen und digitale Betei­li­gungs­platt­formen ausar­beiten. Einbindung aller Perso­nen­kreise unabhängig der kommu­ni­ka­tiven bzw. intel­lek­tu­ellen Fähig­keiten!

Im Rahmen des Stadt­ent­wick­lungs­kon­zeptes (STEK) werden neue Formate auspro­biert, diese können fortge­führt werden. Dieser versteht sich auch als Wegweiser für eine nachhaltige Entwicklung Heidel­bergs bis 2035. Um so mehr Interesse hier gezeigt wird, umso einfacher kann mit der Stadt­ge­sell­schaft die Ziele der Stadt­ent­wicklung erarbeitet und umgesetzt werden.

  1. Wie stehen Sie zu dem angedachten Mieten-Monitoring in Heidelberg?

Wir möchten, dass in Heidelberg die Mieter den ersten Schritt gehen und von Beginn an aktiv in das Verfahren einge­bunden werden. Die Mieter­haus­halte haben jederzeit die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ein formales Verfahren gegen den Vermieter einge­leitet werden soll oder nicht.

Es soll allgemein üblich werden, dass alle Wohnungs­markt­ak­teure, also Vermieter und Mieter, gleicher­maßen das Verfahren als Orien­tierung und Maßstab für die Mietpreis­ge­staltung nutzen. Durch die Eingabe der relevanten Wohnungs­daten in den Mietspie­gel­rechner kann zunächst die ortsüb­liche Vergleichs­miete ermittelt werden. Über eine Verlinkung gelangt man auf ein weiteres öffentlich zugäng­liches System, mit einer digital verfüg­baren einfach gehal­tenen Anleitung. Damit soll es auf unkom­pli­zierte Weise und ohne große Hürden möglich sein, zu prüfen, ob die vertraglich verein­barte Miete im zuläs­sigen Rahmen liegt oder bereits überhöht ist.

Sollte sich hierbei ein Verdachtsfall für Mietpreis­über­höhung oder gar Mietwucher ergeben, kann über ein entspre­chendes ebenfalls digital angebo­tenes Formular die überwa­chende Stelle über den vermeint­lichen Verstoß infor­miert werden. Inter­es­sierte Vermieter würden im besten Falle dadurch angehalten werden, ihre bisherige Mietpreis­vor­stellung nochmals zu überprüfen und gegebe­nen­falls anzupassen. Die Verwaltung würde die Meldungen der Mieter überprüfen und erst nur mit deren ausdrück­lichem Einver­ständnis ein weiter­ge­hendes Verfahren einleiten. Dies könnte sehr nieder­schwellig mit einem ersten Anschreiben der Stadt an die Vermie­ter­seite ohne Mieter­angabe erfolgen.

  1. Was halten Sie von alter­na­tiven Baupro­jekten in Heidelberg?

Diese haben ihre Berech­tigung und werden bereits von der Stadt unter­stützt.

Dafür sind sie da:

  • dauer­haften und mietgüns­tigen Wohnraum schafft
  • verschiedene Wohnformen unter einem Dach vereint
  • den Gedanken des gemein­schaft­lichen Wohnens genera­tio­nen­über­greifend, famili­en­freundlich, ökolo­gisch und sozial verträglich verfolgt
  • mit einem öffentlich nutzbaren Veran­stal­tungsraum zur Stadt­teil­ent­wicklung beiträgt, Platz für Begeg­nungen schafft und die kultu­relle Vielfalt fördert
  • soziale Nachhal­tigkeit auch für kommende Genera­tionen durch unver­käuf­lichen Wohnraum schafft
  • durch Finan­zierung über eine Kombi­nation aus Direkt- und Bankkre­diten eine Teilnahme ohne Eigen­ka­pital der Bewohner*innen möglich macht