Startseite » Aktuelles » Planungssicherheit für die Gastronomie

Planungs­si­cherheit für die Gastro­nomie

Moderate Erwei­terung der Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen soll auf unseren Antrag hin erhalten bleiben!

Im Ausschuss für Wirtschaft und Wissen­schaft wurden die neuen Richt­linien für die Erteilung von Sonder­nut­zungs­er­laub­nissen zur Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen für Heidelberg vorge­stellt. Auf unseren Antrag hin hat die Verwaltung die ursprüng­liche Satzung aus der Zeit vor Corona Zeiten entspre­chend angepasst, denn diese großzü­gigen Regelungen laufen zum 30.12.2023 aus. Für uns war und ist es wichtig, eine dauer­hafte moderate Erwei­terung der Außen­be­wirt­schaftung zu erreichen, die gerade auch in den Stadt­teilen zu einer tollen, neuen Belebung beigetragen hat. Gleich­zeitig ist es wichtig, Planungs­si­cherheit für die Gastro­no­mie­be­triebe in Heidelberg herzu­stellen. Dann können diese beispiels­weise auch in entspre­chendes Mobiliar inves­tieren, dass sich gut ins Stadtbild einbindet.

Knack­punkt ist, dass künftig eine Außen­be­wirt­schaftung auf der Fahrbahn bezie­hungs­weise auf Parkflächen auf der Fahrbahn nicht mehr möglich sein soll. Diesem Ansinnen haben wir wider­sprochen, denn wenn nur noch auf Fahrbahn- oder Parkflächen in verkehrs­be­ru­higten Bereichen, Fußgän­ger­be­reichen, und Bereichen mit Fußgän­ger­vorrang Außen­be­wirt­schaftung weiterhin erlaubt ist, würde die Außen­be­wirt­schaftung gerade in den Stadt­teilen an vielen Stellen entfallen. Gut, dass die Grünen den Kern unseres Antrages erkannt haben und einen umfang­reichen Antrag zur den Verbes­se­rungen der Bedingung gerade in den Stadt­teilen gestellt haben.