1. August 2021 | Archiv

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Neckar­wiese

In der letzten Sitzung des Gemein­de­rates vor den Sommer­ferien haben wir noch einmal einen Sachantrag für die neue Neckar­vor­land­satzung einge­bracht:

„Die Anwoh­ner­schaft darf nicht durch Lärm oder auf sonstige Weise (zum Beispiel durch Rauch) unzumutbar gestört werden. Insbe­sondere ist der Aufenthalt in Gruppen in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nur gestattet, soweit die Nachtruhe der Anwoh­ner­schaft dadurch nicht gestört wird. Der Aufenthalt in einer Gruppe ist dann gegeben, wenn sich mindestens drei Personen zusammen auf dem Neckar­vorland aufhalten. Der Betrieb von jeglichen Tonwie­der­ga­be­ge­räten (insbe­sondere Bluetooth- und Handy­boxen sowie Musik­boxen) und Musik­in­stru­menten in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ist verboten.“ Dies entspricht der ursprüng­lichen Vorlage der Verwaltung, eine rot-grüne Mehrheit wollte aus 22 Uhr jedoch 23 Uhr machen.

Wir haben noch einmal daran erinnert, dass das Neckar­vorland soll möglichst frei und unein­ge­schränkt als Aufent­halts- und Erholungs­fläche zugänglich sein soll. Die von uns gefor­derten Uhrzeiten in Hinblick auf unzuläs­sigen Lärm und Nachtruhe entsprechen der geltenden Polizei­ver­ordnung für öffent­liche Anlagen. Die Erfah­rungen der letzten Jahre und v.a. Monate haben gezeigt, dass eine nieder­schwellige Ansprache im Sinne einer Awareness-Kampagne, wie sie von einer großen Mehrheit beschlossen wurde, zu einem früheren Zeitpunkt wesentlich besser funktio­niert und nur so die beschlos­senen Maßnahmen konse­quent durch­ge­führt werden können.

Leider konnte sich unser Antrag knapp nicht durch­setzen und so wird erst ab 23 Uhr gegen den Lärm auf der Neckar­wiese einge­schritten.