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Moderate Erwei­terung der Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen

Auf Antrag der Gemein­de­rats­fraktion DieHe­i­del­berger befassen sich aktuell die Gremien, angefangen bei den Bezirks­bei­räten, mit den Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen in der Stadt Heidelberg. Die unbüro­kra­tische Erwei­terung der Außen­gas­tro­nomie im Zuge der Corona-Pandemie ist sowohl seitens der Gastro­no­mie­be­triebe als auch seitens der Gäste auf positive Resonanz gestoßen. Auch nach der Pandemie befindet sich die Gastro­nomie bedingt durch Fachkräf­te­mangel, Energie­preis­stei­gerung u.a. nach wie vor in einer schwie­rigen Situation, die sich zum Teil auch länger­fristig nicht mehr verbessern wird.

Da die Sonder­nut­zungs­er­laubnis nach der Pandemie immer nur für einen begrenzten Zeitraum verlängert wurde und zum 31.12.2023 ausläuft, hat die Gemein­de­rats­fraktion DieHe­i­del­berger beantragt, auf Basis der Sonder­nut­zungs­er­laubnis zur Außen­be­wirt­schaftung, nach Einbe­ziehung der Bezirks­beiräte, Richt­linien für eine dauer­hafte moderate Erwei­terung der Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen zu erarbeiten, die recht­zeitig vor Auslaufen der Sonder­nut­zungs­er­laubnis am 31.12.2023 beschlossen werden kann.

Die Einwoh­nerzahl in Heidelberg ist stark gestiegen und steigt weiterhin. In einer Stadt mit einer der höchsten Jahres­durch­schnitts­tem­pe­ra­turen in Deutschland ist das große Bedürfnis nach Außen­be­wirt­schaftung nicht verwun­derlich. Eine moderate Erwei­terung der Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen ist eine gezielte Wirtschafts­för­de­rungs­maß­nahme für die Gastro­nomie und trägt gleich­zeitig Leben­digkeit der Innen­stadt und der Stadt­teile bei. Eine dauer­hafte Lösung reduziert darüber­hinaus den Aufwand für die Verwaltung, gibt der Gastro­nomie Planungs­si­cherheit und veran­lasst gleich­zeitig dazu, in eine dauer­hafte Ausge­staltung zu inves­tieren, die sich besser in das Stadtbild einfügt.

Selbst­ver­ständlich ist dabei immer die Verkehrs­si­cherheit zu gewähr­leisten ebenso wie Rettungswege. Und man muss die Erwei­terung der Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen auch in den einzelnen Stadt­teilen diffe­ren­ziert betrachten: Während vor allem in der Innen­stand darauf geachtet werden muss, dass die Erwei­terung der Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen die Aufent­halts­qua­lität nicht negativ beein­flusst, werden die erwei­terten Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen in den „Außen-Stadt­teilen“ als positive Belebung empfunden, auf die ungern wieder verzichtet würde. Wir sprechen uns deshalb mit Nachdruck dafür aus, moderat erwei­terte Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen dauerhaft beizu­be­halten!