15. Dezember 2023 | Aktuelles, Verkehr

Startseite » Aktuelles » Entscheidung zu Verkehrsversuch Mittermaierstraße (Umwandlung einer Fahrspur in eine Fahrradspur) auf Frühjahr 2024 vertagt

Entscheidung zu Verkehrs­versuch Mitter­mai­er­straße (Umwandlung einer Fahrspur in eine Fahrradspur) auf Frühjahr 2024 vertagt

Eigentlich sollte in der Gemein­de­rat­sitzung am 15.12.2023 darüber entschieden werden, ob und wie ein länger­fris­tiger Verkehrs­versuch in der Mitter­mai­er­straße mit Umwandlung einer oder mehrerer Fahrspuren in eine Fahrradspur durch­ge­führt wird. Aber mittler­weile hat die Mehrheit des Gemein­de­rates einge­sehen, dass auf der unzurei­chenden Grundlage des Amtes für Mobilität hierüber keine Entscheidung gefällt werden kann. Während im Fachaus­schuss auf unseren Antrag auf Vertagung noch flapsig gekontert wurde „man müsse auch mal mutig sein“, hat nun eine große Mehrheit der Vertagung zugestimmt.

Uns ist dabei vor allem wichtig, dass bei diesem Vorhaben die Träger der öffent­lichen Belange wie Polizei, Feuerwehr, VRN, DRK usw. in die Planungen einge­bunden werden und schriftlich Stellung nehmen, was bisher versäumt wurde. Ebenso fehlen belastbare Zahlen zur Nutzung der Strecke von allen Verkehrs­teil­nehmern über den gesamten Tages­verlauf. In einem gemein­samen Antrag mit CDU und FDP haben wir das noch einmal unter­strichen.

 Es ist einer­seits unver­ant­wortlich, hier einen Beschluss zu fassen, ohne die Träger öffent­licher Belange zu berück­sich­tigen: Das Wegnehmen einer oder mehrerer Fahrspuren für den MIV an dieser Stelle ist eine sehr komplexe Situation, die über die verkehr­liche Nutzung der Mitter­mai­er­straße hinausgeht. Sie hat gravie­renden Einfluss auf die Gewähr­leistung von wichtigen Funktionen der Träger öffent­licher Belange. Die Mitter­mai­er­straße ist für Rettungs­dienste und Kranken­trans­porte als Haupt­achse definiert und dient als schnellst­mög­liche Zufahrt für das Univer­si­täts­kli­nikum. Die angedachte Verkehrs­maß­nahme würde zu erheb­lichen Verzö­ge­rungen bei der An- und Abfahrt von Einsätzen und damit zu Lasten der Notfall­pa­ti­enten führen. Auch bei mehreren Linien des ÖPNV würde die bereits jetzt zu Stoßzeiten unbefrie­di­gende Situation noch verschlechtert werden.

Zudem ist es rechtlich nicht zulässig, einen Verkehrs­versuch zum jetzigen Zeitpunkt anzuordnen: Der VGH Kassel hat kürzlich eine solche Anordnung als unzulässig beschieden, weil die Bestands­auf­nahme und Bewertung der Straßen­ver­kehrs­be­hörde nicht ausrei­chend war.