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Ausge­wiesene Flächen zum Abstellen von Leih-E-Scootern

Die Gemein­de­rats­fraktion Die Heidel­berger hat bereits am 27.10.2020 beantragt, das Abstellen von Leih-E-Scootern an definierten Stellen vorzu­geben. Am 24.02.2021 erging bei der Behandlung des TOPs der Arbeits­auftrag an die Verwaltung, das Abstellen der E‑Scooter durch eine Sonder­nut­zungs­er­laubnis auf ausge­wie­senen Flächen zu regeln. Seitdem wurde der Gemein­derat nicht mehr über den Fortlauf infor­miert. Auch diese Thematik ist ein wichtiger Baustein, um das Projekt „Freie Gehwege“ in Heidelberg voran­zu­treiben.

Wir fordern deshalb Infor­ma­tionen zum Stand der Dinge der Sonder­nut­zungs­er­laubnis und die Vorbe­reitung der Bestimmung von Abstell­flächen unter Einbe­ziehung der gesam­melten Daten der Leih-E-Scooter-Anbieter sowie von Vertre­te­rinnen und Vertretern aus den Stadt­teilen.